§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Michael Dzovor, Küferstraße 8, 73728 Esslingen am Neckar (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Wohnungsräumung, Kellerentrümpelung, Garagenräumung und Umzugsservice.
(2) Diese AGB gelten sowohl für Verträge, die über die Website www.0711-entruempelung.de, per WhatsApp, Telefon, E-Mail oder über die Plattform Kleinanzeigen zustande kommen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website oder in Anzeigen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2) Der Kunde übermittelt dem Auftragnehmer die zur Angebotserstellung erforderlichen Informationen, insbesondere Fotos der zu entrümpelnden Räumlichkeiten, Angaben zur Wohnungsgröße, zum Umfang der Gegenstände sowie zu besonderen Umständen (z. B. Dachgeschoss ohne Aufzug, enge Treppenhäuser, Sondermüll).
(3) Auf Basis der übermittelten Informationen erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Festpreisangebot. Dieses ist für 7 Kalendertage ab Zugang beim Kunden bindend.
(4) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden zustande. Als schriftliche Bestätigung gilt auch eine Bestätigung per WhatsApp-Nachricht, E-Mail, Nachricht auf Kleinanzeigen oder jede andere Textform im Sinne des § 126b BGB.
(5) Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
§ 3 Festpreis und Preisgarantie
(1) Alle Preise sind Festpreise und verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Der Festpreis basiert auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen (Fotos, Beschreibungen, Angaben). Er bleibt garantiert unverändert, sofern die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort den Angaben des Kunden entsprechen.
(3) Der Festpreis umfasst die vereinbarte Räumung, den Transport, die fachgerechte Entsorgung sowie die besenreine Übergabe, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Im Festpreis nicht enthalten sind Zusatzleistungen wie Endreinigung, Malerarbeiten, Umzugsleistungen oder Handwerkerleistungen. Diese werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.
§ 4 Preisanpassung bei Mehraufwand
(1) Ergeben sich vor Ort erhebliche Abweichungen von den Angaben des Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen.
(2) Ein Mehraufwand liegt insbesondere vor, wenn:
- die tatsächliche Menge der zu entsorgenden Gegenstände die Angaben erheblich übersteigt;
- zusätzliche Räume oder Gebäudeteile geräumt werden sollen, die nicht im Angebot enthalten waren;
- Sondermüll (z. B. Asbest, Chemikalien, Farben, Öle, Batterien) vorhanden ist, der nicht angegeben wurde;
- der Zugang erheblich erschwert ist (z. B. fehlender Aufzug ab 3. OG, enge Treppenhäuser);
- Gegenstände besonders schwer oder sperrig sind und Spezialgerät erfordern.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich über Mehraufwand und voraussichtliche Mehrkosten. Diese werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden berechnet.
(4) Stimmt der Kunde den Mehrkosten nicht zu, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung auf den ursprünglich vereinbarten Umfang zu beschränken oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Bezahlung
(1) Es wird keine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangt.
(2) Die Bezahlung des vereinbarten Festpreises erfolgt unmittelbar nach vollständiger Erbringung der Leistung vor Ort.
(3) Akzeptierte Zahlungsmethoden: Kartenzahlung (EC/Kreditkarte), Barzahlung oder Sofortüberweisung in Echtzeit.
(4) Zur Bezahlung und Abnahme muss der Kunde oder eine bevollmächtigte Person vor Ort anwesend sein.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
§ 6 Zugang, Mitwirkungspflichten und Parkmöglichkeiten
(1) Der Kunde stellt zum vereinbarten Termin den ungehinderten Zugang zu allen zu räumenden Räumlichkeiten sicher. Die Schlüsselübergabe kann persönlich, über Nachbarn, Hausverwalter oder eine Vertrauensperson erfolgen.
(2) Der Kunde stellt ausreichende Parkmöglichkeiten für den Transporter in unmittelbarer Nähe sicher. Halteverbote liegen in der Verantwortung und auf Kosten des Kunden.
(3) Der Kunde informiert rechtzeitig über besondere Umstände (eingeschränkte Zufahrt, fehlender Aufzug, empfindliche Oberflächen).
(4) Ist der Zugang nicht möglich und hat der Kunde dies zu vertreten, kann eine Aufwandspauschale von mindestens 150 € berechnet werden.
§ 7 Terminvereinbarung
(1) Vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien verbindlich.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Termin bei höherer Gewalt zu verschieben. Der Kunde wird unverzüglich informiert.
(3) Geringfügige zeitliche Verschiebungen am Durchführungstag stellen keinen Vertragsverstoß dar, sofern der Auftragnehmer den Kunden informiert.
§ 8 Stornierung, Absage und Nichterscheinen
(1) Kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor dem Termin in Textform (WhatsApp, E-Mail, Kleinanzeigen).
(2) Stornierung zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin: angemessene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 % des Festpreises, mindestens 100 €. Diese deckt Planungs-, Personal- und entgangene Auftragskosten.
(3) Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: angemessene Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % des Festpreises, mindestens 150 €.
(4) Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
(5) Bei eigener Stornierung bietet der Auftragnehmer unverzüglich einen Ersatztermin an.
§ 9 Wartezeiten
(1) Ist der Zugang zum Termin nicht möglich oder der Kunde nicht erreichbar, beginnt nach 30 Minuten Wartezeit die Berechnung von Wartekosten.
(2) Wartekosten betragen 50 € je angefangene halbe Stunde.
(3) Nach insgesamt 2 Stunden Wartezeit gilt der Termin als Nichterscheinen gemäß § 8 Abs. 3.
§ 10 Leistungsumfang
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Im Regelfall umfasst die Leistung:
- Komplette Räumung aller vereinbarten Räumlichkeiten
- Fachgerechte Entsorgung aller Gegenstände, inkl. Sperrmüll und Elektrogeräte
- Transport zum Entsorgungsbetrieb oder Wertstoffhof
- Besenreine Übergabe der geräumten Räumlichkeiten
(2) Nicht im Standardleistungsumfang enthalten:
- Endreinigung oder Tiefenreinigung
- Malerarbeiten oder Renovierung
- Demontage fest verbauter Einrichtungen (z. B. Einbauküchen)
- Entsorgung von Sondermüll – hierzu bedarf es gesonderter Vereinbarung
- Gartenarbeiten oder Außenanlagen
(3) Zusatzleistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.
§ 11 Entsorgung und Eigentumsfreigabe
(1) Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er zur Entsorgung aller genannten Gegenstände berechtigt ist.
(2) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen unbefugter Entsorgung frei.
(3) Gegenstände, die von der Entsorgung ausgenommen werden sollen, müssen vor Beginn eindeutig gekennzeichnet und mitgeteilt werden. Für nicht gekennzeichnete Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(4) Brauchbare Gegenstände werden nach Möglichkeit gespendet oder recycelt. Ein Anspruch auf bestimmte Verwertung besteht nicht.
(5) Der Kunde informiert über vorhandenen Sondermüll. Für Schäden durch nicht angegebenen Sondermüll haftet der Kunde.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Keine Haftung für nicht gekennzeichnete Gegenstände.
(4) Keine Haftung für versteckte Mängel an der Immobilie (z. B. marode Böden, instabile Treppen).
(5) Keine Haftung für Schäden durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden.
(6) Diese Begrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens, sofern gesetzlich zulässig.
§ 13 Eigentumsverhältnisse und Berechtigung
(1) Der Kunde versichert, dass er Eigentümer der zu entsorgenden Gegenstände ist oder vom Eigentümer bevollmächtigt wurde.
(2) Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren.
(3) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter aufgrund fehlender Berechtigung frei.
§ 14 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
(2) Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Ausübung in Textform (WhatsApp, E-Mail oder Brief).
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei vollständiger Leistungserbringung, wenn der Kunde zuvor zugestimmt und Kenntnis bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
(4) Mit der Auftragsbestätigung stimmt der Kunde dem vorzeitigen Beginn zu und bestätigt Kenntnisnahme über das Erlöschen des Widerrufsrechts.
(5) Bei Widerruf nach Leistungsbeginn hat der Kunde für bereits erbrachte Leistungen angemessen zu zahlen.
§ 15 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der DSGVO verarbeitet.
(2) Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 16 Höhere Gewalt
(1) Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Streik) ist der Auftragnehmer von Leistungspflichten befreit.
(2) Der Kunde wird unverzüglich informiert.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand: Esslingen am Neckar, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) EU-Streitschlichtung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: März 2026 – 0711 Entrümpelung, Michael Dzovor, Küferstraße 8, 73728 Esslingen am Neckar